Arbeitgeber können per SPID auf das Onlineportal https://couniurg.lavoro.gov.it zugreifen und die Meldung dort telematisch versenden. Die Möglichkeit, die gegenständliche Meldung per E-Mail an notel@provinz.bz.it zu versenden, bleibt weiterhin aufrecht.
Das Modell UNIURG kann in bestimmten Situationen als vorläufiger Ersatz für die gewöhnliche Pflichtmeldung angewandt werden. Möglich ist dies in folgenden Fällen: Dringlichkeiten bei Produktionsnotwendigkeiten, das Büro des Arbeitsrechtsberaters ist geschlossen, Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme und Nichtfunktionieren/Unterbrechung von ProNotel2.
Die Verpflichtung zur Übermittlung der gewöhnlichen Meldung ProNotel2 am ersten darauffolgenden Arbeitstag bleibt bestehen.