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Freitag, 27. Mai 2022

Neue Anwendung für die Dringlichkeitsmeldung UNIURG

Neue Anwendung für die Dringlichkeitsmeldung UNIURG

Seit Mittwoch, den 6. April 2022, steht eine neue Online-Anwendung für die Übermittlung der Dringlichkeitsmeldung UNIURG zur Verfügung. Die neue Funktion ersetzt den Fax-Server, der seit dem oben genannten Zeitpunkt deaktiviert wurde.  _

Arbeitgeber können per SPID auf das Onlineportal https://couniurg.lavoro.gov.it zugreifen und die Meldung dort telematisch versenden. Die Möglichkeit, die gegenständliche Meldung per E-Mail an notel@provinz.bz.it zu versenden, bleibt weiterhin aufrecht.

Das Modell UNIURG kann in bestimmten Situationen als vorläufiger Ersatz für die gewöhnliche Pflichtmeldung angewandt werden. Möglich ist dies in folgenden Fällen: Dringlichkeiten bei Produktionsnotwendigkeiten, das Büro des Arbeitsrechtsberaters ist geschlossen, Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme und Nichtfunktionieren/Unterbrechung von ProNotel2.

Die Verpflichtung zur Übermittlung der gewöhnlichen Meldung ProNotel2 am ersten darauffolgenden Arbeitstag bleibt bestehen.

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