- es braucht keinen "Greenpass" für den Zugang am Arbeitsplatz
- die generelle Pflicht zum tragen der Masken entfällt an den Arbeitsplätzen
- das tragen einer Maske bleibt aber weiterhin sehr empfohlen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewähren
- aufgrund von angewandten Sicherungsprotokollen kann die Maskenpflicht auch weiterhin bestehen bleiben
- Arbeitgeber können das tragen einer Maske am Arbeitsplatz aus Sicherheitsgründen weiterhin vorschreiben
- es gibt einige Bereiche wo die Maskenpflicht (FFP2) weiterhin bestehen bleibt z.B. Kino, Stadions, Orte wo Sport- und Freizeitveranstaltungen in geschlossenen Räumen abgehalten werden; in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Schulen
- es gibt keine Änderung betreffend der (Covid-19) Impfpflicht, wo diese vorgesehen ist
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Freitag, 27. Mai 2022