Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis Montag, 28. November 2022 Smart Working: Ordentliche Meldung ab 1. Januar 2023 Das Arbeitsministerium hat die Rückkehr zur ordentlichen Meldung von Smart Working auf den 1. Januar 2023 verschoben. Bisher galt der 1. Dezember 2022 als Stichtag.