Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, müssen ab dem 2. November 2022 wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das hat die neue Regierung im Gesetzesdekret Nr. 162/2022 beschlossen.
Die ursprünglich bis 31. Dezember 2022 geltende Impfpflicht für das Sanitätspersonal wurde also aufgehoben. Die Regierung erhofft sich, das bestehende Personal dadurch zu entlasten.
Suspendierungen sind somit nur bis zum 1. November 2022 gültig. Mitarbeiter, die sich der Impfpflicht widersetzt haben, müssen Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen.